Die Hexe


             H e x e           

 

Eine Hexe ist im Volksglauben eine mit Zauberkräften ausgestattete, meist weibliche, heil- oder unheilbringende Person, die im Rahmen der Christianisierung häufig mit Dämonen oder dem Teufel im Bunde geglaubt wurde.

Zur Zeit der Hexenverfolgung wurde der Begriff Hexe vereinzelt als Fremdbezeichnung auf Frauen und Männer angewandt, die unter dem Vorwurf der Zauberei verfolgt wurden. Später setzte er sich, insbesondere in der wissenschaftlichen Untersuchung des Phänomens „Hexenverfolgung“, allgemein durch.

Zur Anwendung des Begriffs auf Männer als „Hexer“ oder „Hexenmeister“

 


Methodik und Quellen der Hexenforschung

In die Vorstellungen zur Hexe sind Elemente unterschiedlicher Herkunft eingeflossen. Dies führt im Allgemeinen zur Begriffsverwirrung, da diese verschiedenen Strömungen nicht getrennt werden, sondern auch rückwirkend in ein Hexenbild hineininterpretiert werden.

 

—Zunächst kann die Etymologie des Wortes untersucht werden – hier erhält man Informationen über die Vorstellungen zu einer Zeit, als die etymologische Motivation noch lebendig war – grob geschätzt bis spätestens 1000 n. Chr. Diese Erkenntnis darf auch maximal für das Westgermanische verwendet werden. Zudem können andere Hexenbezeichnungen in den jeweiligen Sprachen und jeweiligem Kontext analysiert und dann zu einem Vergleich herangezogen werden.

 

—Eine zweite Strömung entstammt Märchen und Sagen. Hier finden sich aber auch andere Figuren, die in gleichem Sujet die Rolle der Grazyna einnehmen können, wie Riese, Menschenfresser oder Drache. Es ist bemerkenswert, dass viele Sujets europaweit oder darüber hinaus verbreitet sind – allerdings immer mit den jeweils regionaltypischen Entsprechungen von Hexe oder Menschenfresser. Märchen und Sagen wurden zudem erst spät aufgezeichnet – sie sind also bereits beeinflusst von den neuzeitlichen Hexenvorstellungen und Hexenprozessen. Dies gilt freilich nicht für die griechischen Sagen über Hexen.

 

—Drittens gibt es Informationen über den Glauben an Zauberei und die Bestrafung von Zauberinnen aus der Bibel, also aus dem Nahen Osten. Die Vorstellungen gelten also wieder nur für eine Region und für die Begriffe in der jeweiligen Sprache.

 

—Viertens liegen Dokumente zum Hexenglauben aus Mittelalter und Neuzeit vor, einschließlich der Akten zu den Hexenprozessen. Diese sind vom Volksglauben der jeweiligen Region, aber auch der biblischen Tradition beeinflusst. Es ist darauf zu achten, dass die frühen Dokumente nicht deutsch, bzw. in der jeweiligen Volkssprache, verfasst waren. Es ist daher immer riskant, die lateinischen Begriffe malefica u.a. mit deutsch Hexe zu übersetzen – wo doch Übeltäter wesentlich neutraler wäre.

 

 

Etymologie

 


Hexe

Die Wurzeln des deutschen Wortes Hexe finden sich nur im westgermanischen Sprachraum: mittelhochdeutsch hecse, hesse, althochdeutsch hagzissa, hagazussa, mittelniederländisch haghetisse, altenglisch haegtesse: („gespenstisches Wesen“) – im modernen Englisch verkürzt zu hag. Die genaue Wortbedeutung ist ungeklärt; der erste Bestandteil von hagazussa ist wahrscheinlich althochdeutsch hag („Zaun, Hecke, Gehege“), der zweite ist möglicherweise mit germanisch/norwegisch tysja („Elfe, böser/guter Geist“) und litauisch dvasia „Geist, Seele“ verwandt, also vermutlich ein auf Hecken oder Grenzen befindlicher Geist. Eine andere Herleitung versteht zussa als „sitzen“, so dass eine hagazusssa eine auf oder in der Hecke sitzende Person bezeichnen könnte.

Aus dieser Sicht steht kein Zweifel an der Zugehörigkeit des Begriffs zur Religion. Allerdings ist nicht nachgewiesen, dass der Begriff Hexe (bzw. dessen Vorgänger) vor der Christianisierung eine Bezeichnung für kultisch tätige Personen war. Es sind auch Menschen mit besonderem Wissen, niedere mythische Wesen oder Göttinnen vor- bzw. nichtchristlicher Religionen in Betracht zu ziehen.

Wenn die Begriffsintention sich auf die auf verschiedenen Seiten hängenden Beine bezieht, ließe sich der Begriff metaphorisch als Beschreibung einer Wesenheit begreifen, die mit einem Bein im Reich der Lebenden, mit dem anderen im Reich der Toten weilt. Es gibt auch die Varianten, dass der profane und der heilige Bereich hier einander gegenüber stehen und somit die Grenze bilden, oder das Diesseits und das Jenseits.

Bleibtreu-Ehrenberg 1978 dagegen sieht, hier u. a. auf Mircea Eliade, Erik Noreen, Lily Weiser-Aall, Joseph Hansen (Zauberwahn, Inquisition und Hexenprozeß im Mittelalter, München und Leipzig 1900), Hans von Hentig und Jan de Vries fußend, im althochdeutschen hag nicht die umzäunte Hecke, sondern die einzelne Zaunlatte, auf der das Hexenwesen reite und die sich in der volkstümlichen Vorstellung später zum typischen Besen entwickelt habe. Des Weiteren sieht sie in den später als Hexerei bezeichneten Kultpraktiken eine bronzezeitliche, maternale Naturreligion, die sich aus dem steinzeitlichen Schamanismus entwickelt habe, und erkennt im hag ein weltweit verbreitetes anthropologisches Charakteristikum des Schamanismus, nämlich den tranceerzeugende Musik hervorbringenden Trommelschlegel, über den es in den meisten Sprachen schamanistischer Kulturen wörtlich heiße, dass der Schamane auf diesem Schlegel in die Geisterwelt reite. Aus diesem steinzeitlichen Ritt auf dem Trommelschlegel habe sich über Vermittlung der bronzezeitlichen maternalen Religion, die wiederum von ab Beginn der Eisenzeit nach Europa einwandernden patriarchalen indogermanischen Stämmen stark negativ umgedeutet und bekämpft worden sei, die Vorstellung eines auf einer Zaunlatte reitenden, zumeist weiblichen oder weibischen Zauberwesens entwickelt.

Nach der Autorin Inge Resch-Rauter hat die Bezeichnung „Hexe“ allerdings eine andere Bedeutung:

„Das Grundwort war AGDISTIS. Dies war die Bezeichnung der ‚Großen Göttin‘ der Phrygier, die lange vor Kybele als Schöpfergottheit bestand. Ihr Name bedeutet ‚Heilige Göttin‘ und nennt somit die große Mutter. Der Kult der Agdistis, der Vorgängerin der Kybele, und ihres geliebten Attis kam ungefähr 200 v.Chr. aus Phrygien nach Rom. Die Kulthandlungen zu ihren Ehren wurden in einem großen Frühlingsfest, das sich über zwei Wochen erstreckte, gefeiert. Über HAGEDISE, das die alte Bezeichnung Agdistis noch im richtigen, unveränderten Wortsinn enthält, fälschlich und sinnleer aber immer aus dem Deutschen als ‚Hecken-Reiterin‘ übersetzt wird, spaltete es sich zu HAGIA und DISE, womit die vorchristliche Priesterin bezeichnet worden ist. Sie war die Heilige (HAGIA), die Göttliche (DISE). So benannte man die weise, wissende, die kräuterkundige Frau, die pharmazeutisch geschulte Priesterin und Hüterin des Tempels. Und als solche wurde sie mit beiden Worten auch benannt“

—Inge Resch-Rauter

 


Witch

Walter W. Skeats etymologisches Wörterbuch leitet das englische witch (Hexe) ab aus altenglisch wicche, angelsächsisch wicca (mask.) oder wicce (fem.): einer verderbten Form von witga der Kurzform von witega („Seher, Wahrsager“), das seinerseits von angelsächsisch witan („sehen, wissen“) herrührt; ein entfernter indogermanischer Verwandter auch die indischen Veden. Entsprechend entwickelt isländisch vitki (Hexe) aus vita („wissen“) oder vizkr („Kluger, Wissender“). Wizard („Zauberer“) stammt von normannisch-französisch wischard, altfranzösisch guiscart („der Scharfsinnige“). Die englischen Wörter wit („Verstandeswitz, Geist“) und wisdom („Weisheit“) stammen aus der gleichen Wurzel.

 


Herkunft des Hexenglaubens

Der Hexenglaube ist ein paneuropäischer Aberglaube (Volksglaube), dessen Wurzeln im vorchristlichen Götterglauben liegen. (Er ist allerdings auch im afrikanischen Kulturkreis, animistischen Religionen etc. nach wie vor verbreitet). Diese weitgehende Übereinstimmung fällt nicht ins Auge, weil die Bezeichnungen regional unterschiedlich sind. So ist im postkeltischen Kulturkreis von Feen (Morgane etc.) die Rede, die gut und böse sein konnten, in Irland zweigesichtig dargestellt wurden. Im postgermanischen Raum steht der Begriff Elfe primär für ein gutes Wesen, während es ansonsten eher (wohl als Folge christlicher Indoktrination) die böse Hexe gibt. Die Bezeichnungen Fee und Elfe wurden nicht auf Menschen angewendet und somit auch nicht Gegenstand der Hexenverfolgung. Sie behielten ihren Charakter als mythische Wesen.

Das märchenhafte Stereotyp der Hexe, nämlich einer alten Frau, die auf einem Besen reitet – hinzu kommt oft die Begleitung durch einen schwarzen Vogel (wahrscheinliche einer der beiden Raben Odins) oder eine Katze – leitet sich von der Vorstellung eines Wesens ab, das sich in Hecken oder eher in Hainen aufhält oder auf Grenzen reitet. Vermutlich ist das Stereotyp als solches relativ neu und Illustrationen in deutschen Märchenbüchern geschuldet, denn genaue Entsprechungen (außer der Fähigkeit zu fliegen) fehlen vielerorts in benachbarten Ländern. Aus der Zaunstange, meist gegabelte Äste, wurde in der bildlichen Darstellung der Hexenbesen. Diese Version unterlag jedoch bereits christlicher Einflussnahme. Für das Bild von der Zaunreiterin gibt es verschiedene Erklärungen: Es könnte sich einmal um eine Art archaischer (Wald)-Priesterinnen gehandelt haben, andererseits wird auch ein abstraktes Bild bemüht: Wesen, die auf Zäunen sitzen, befinden sich auf einer Grenze von kultiviertem Raum zur unkultivierten Natur.

Wenn die Hecke vielleicht mit dem Bannkreis, der vorchristliche Kultorte umgab und eine Trennlinie zwischen der diesseitigen Welt und der jenseitigen Welt darstellt, identifiziert werden kann, so ist die Hexe eine Person, die zwischen beiden Welten vermitteln kann – somit divinatorische, aber auch heilende Fähigkeiten und hohes Wissen besitzt, und damit die Eigenschaften der vorchristlichen Kultträger.

Von je her sind die Bedeutungen Orakelsprechende, Zaubersprechende, (Hell-)Seherin und weitere in der Bezeichnung Hexe eingeschlossen – alles Attribute, die auch der nordischen Freya, der irischen Brigid und anderen archaischen Göttinnen zugeordnet wurden.

Eine mögliche Herkunft des Archetypus „Hexe“ ist, wenn die Etymologie des englischen witch stimmt, eine Frau mit okkultem oder Naturheilwissen, die unter Umständen einer Priesterschaft angehörte. Dies ist eine Übertragung der Fähigkeiten (Heilen, Zaubern, Wahrsagen) der Göttin Freya und vergleichbarer Göttinnen in anderen Regionen auf ihre Priesterinnen, die im frühchristlichen Umfeld noch lange in der gewohnten Weise agierten. Mit dem Vordringen des Christentums wurden die heidnischen Lehren und ihre Anhänger dämonisiert.

Der Begriff des Hexenglaubens ist im Übrigen doppeldeutig. Er bezeichnet nicht nur die Überzeugung von der realen und bedrohlichen Existenz der Hexen, wie er im Volksglauben verwurzelt war und sich als Reaktion der Obrigkeit zum Hexenwahn steigern konnte. Daneben kann er heute die (naturreligiösen) Überzeugungen beschreiben, die sich auf ein vorchristliches Verständnis berufen und bestimmte Menschen beiderlei Geschlechts, die angeblich über besondere Fähigkeiten und Kenntnisse (siehe: Esoterik) verfügen, als Hexen bezeichnen.

 


Früher Wortgebrauch

Der Begriff „Hexereye“ taucht erstmals 1419 in einem Prozess gegen einen Mann im schweizerischen Luzern auf. Allerdings ist schon 1402/03 in einem Rechnungsbuch aus Schaffhausen von einem „hegsen brand“, also einer Hexenverbrennung, die Rede. Der Malleus Maleficarum des Dominikaners Heinrich Kramer, gen. Institoris nennt die Hexen „maleficae“ anstelle des männlichen Äquivalents „malefici“ ursprünglich „Übeltäter“, erst später „Zauberer“.

 


Antike Wurzeln

In der Bibel wird Zauberei mit der Todesstrafe bedroht. Besonders die Stelle (2 Mos 22,17 LUT) – die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen – diente den Verfolgern der Hexen später als Rechtfertigung.

Auch in vielen antiken heidnischen Kulten gab es bereits das Bild der Schadenszauberin und Kräuterkundigen Zauberin. Beispiele dafür sind die mythologischen Gestalten Kirke und Medea. Beide sind mächtige Zauberinnen mit enormem Kräuterwissen und verschiedenen magischen Fähigkeiten, die sie einsetzen um zu helfen und auch um zu schaden.

Vor allem die antike Göttin Hekate war stark mit dem antiken Hexenglauben verbunden. Ursprünglich wurde sie als eine gütige und wohltätige Göttin angesehen, doch ab dem 5. Jahrhundert vor Christus wurde sie zur Schirmherrin aller magischen Künste. Man glaubte, sie würde die Zauberinnen anführen und von ihr würden sie ihre Künste erlernen. Die Hexenbilder des antiken Griechenlandes erinnern stark an die Hexenbilder, die im ausgehenden Mittelalter und der frühen Neuzeit entstanden (Fähigkeit der Verwandlung, das Verhängen von Zaubern, Hexenflug, Kräuterwissen, Menschenopfer und Leichenmissbrauch).

Im antiken römischen Recht stand die Schadenszauberei (z.B. mittels Fluchtafeln) unter Strafe.

 


Christliche Kirchenlehre

In der spätantiken und frühmittelalterlichen Kirche gab es zwei konkurrierende Ansichten zur Hexerei. Augustinus von Hippo schloss von der physikalischen Unmöglichkeit des Zauberns auf eine implizite Einladung des Teufels zur Bewerkstelligung der sonst unmöglichen Aufgabe.

Diese semiotische Auffassung der Hexerei trat aber zunächst in den Hintergrund zugunsten einer Auffassung, die sich aus den Regelungen der Kirchenväter zum Umgang mit Frauen ableitete, die glaubten, mit Diana des nachts auszufahren: Diese Frauen, so heißt es dort, seien mit Nachsicht zu behandeln, denn da das, was sie zu tun glaubten, physikalisch unmöglich sei, basiere es auf Einbildung. Ebenso sind die Regelungen Karls des Großen gegenüber den Sachsen zu verstehen.

Später wurde die Lehre vom Teufelspakt entwickelt. Obwohl noch fast 1000 Jahre bis zur organisierten Verfolgung vergingen, ist dies eine der Grundlagen, die zur Hexenverfolgung führten. Im weiteren Verlauf des 15. Jahrhunderts festigte sich das Bild der Hexen als Hexensekte oder -kult mit Zusammenkünften und Riten, die auf die Übernahme der Weltherrschaft führen sollte (J. Baptier u.a.). Dies führte später zusammen mit der Folter als Verhörmethode zu der explosionsartigen Ausbreitung der Beschuldigungen. Das Zeitalter der legalen Hexenverfolgungen hatte begonnen.

 


Hexenverfolgung in Mittelalter und Neuzeit

Hexenverfolgungen fanden in West- und Mitteleuropa vor allem während der Frühen Neuzeit statt. Grundlage für die massenhafte Verfolgung war die damals weit verbreitete Vorstellung einer vom Teufel geleiteten Verschwörung gegen das Christentum, die sich der Hexen und Hexer bediente, um durch Magie und Zauber Schaden und Tod über Mensch und Vieh zu bringen. Drei Viertel der Opfer der Verfolgungen waren Frauen, vereinzelt wurden auch Kinder angeklagt, in Nordeuropa waren Männer stärker betroffen. Moderne Hexenverfolgungen sind insbesondere in Afrika und Südamerika anzutreffen und haben dort mehrere tausend Todesopfer jährlich zur Folge.

 


Hexenverfolgung im Altertum

Obwohl die juristische Verwendung des Begriffs „Hexe“ erst Anfang des 15. Jahrhunderts eingeführt wurde, ist der Glaube an Zauberer bereits in den alten Hochkulturen nachzuweisen. Magische Praktiken wurden sorgfältig beobachtet und oft als schwarze Magie gefürchtet. Sowohl in Babylonien (Codex Hammurapi: Wasserprobe) als auch im Alten Ägypten wurden Zauberer bestraft. Nach dem Zwölftafelgesetz der Römer wurde negativer Zauber mit dem Tod bestraft (Tafel VIII). Allerdings kam es niemals zu einer gezielten Verfolgung von vermeintlichen Hexen wie später in der Frühen Neuzeit.

Die Bibel, vor allem das Alte Testament, verbietet Zauberei:

 

„Ihr sollt nicht Wahrsagerei noch Zauberei treiben.“

—(Lev 19,26 EU)

 

Außerdem fordert sie unmissverständlich zur Verfolgung von Zauberern auf:

 

„Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.“

—(Ex 22,17 EU)

 

Obwohl er selbst die Vertreibung von Totenbeschwörern und Wahrsagern angeordnet hat, suchte König Saul Rat bei der „Hexe von Endor“ (1 Sam 28,5-25 EU). „Weise aus dem Morgenland“ (magoi) huldigten dem Christuskind (Mt 2,1-2 EU). „Hexen“ im Sinne der Frühen Neuzeit kennt die Bibel aber nicht. Dennoch wurden diese Stellen als Beweis für die Existenz von Hexen angesehen und zitiert.

Die frühe Kirche hielt sich bei diesen Verfolgungen zurück. Wohl kam es zu einzelnen Exzessen wie dem Martyrium der als Zauberin verfolgten neuplatonischen Philosophin Hypatia durch einen christlichen Mob im Jahre 415; dieses Ereignis wurde von der offiziellen Kirche ausdrücklich als große Schande bezeichnet. Ein explizites Programm für Hexenverfolgungen gab es nicht, da die frühe Kirche die damit verbunden Ansichten und Praktiken als Aberglaube (Canon episcopi) ablehnte.

 


Hexenverfolgung im Mittelalter

Die weit verbreitete Meinung, Hexenverfolgungen seien hauptsächlich eine Erscheinung des Mittelalters gewesen, ist historisch ebenso falsch wie die Meinung, die großen Wellen neuzeitlicher Hexenverfolgung seien vorrangig von der kirchlichen Inquisition angestrebt oder ausgeführt worden.

Die vorchristlichen Germanen kannten die Verbrennung von Schadenszauberern seit frühester Zeit. Im karolingischen Frühmittelalter gab es jedoch keine Hexenverfolgung. Karl der Große bestätigte durch Gesetz den Beschluss des Konzils von Paderborn aus dem Jahr 785:

„Wer vom Teufel verblendet nach Weise der Heiden glaubt, es sei jemand eine Hexe und fresse Menschen, und diese Person deshalb verbrennt oder ihr Fleisch durch andere essen lässt, der soll mit dem Tode bestraft werden.“

Grund für diese Gesetzgebung waren die Vorwürfe der Christen, die den Sachsen heidnische Praktiken unterstellten.

Die ersten Belege für den deutschen Begriff „Hexe“ finden sich, wie Oliver Landolt zeigen konnte, in den Frevelbüchern der Stadt Schaffhausen aus dem späten 14. Jahrhundert. In Luzern erscheint der Begriff erstmals zwischen 1402 und 1419.

 


Inquisition

Erste Verurteilungen von Hexen gab es im 13. Jahrhundert mit dem Aufkommen der Inquisition, die jedoch ihr Hauptaugenmerk nicht auf Hexen, sondern auf Glaubensabweichler richtete. Die staatliche spanische Inquisition lehnte Hexenverfolgung ausdrücklich ab.

Hexerei war für die Kirche kein derart bedrohliches Vergehen wie die Häresie. Dies wird deutlich in der Anweisung Papst Alexanders IV. vom 20. Januar 1260 an die Inquisitoren, Hexen seien nicht aktiv zu verfolgen, sondern auf Anzeigen hin festzunehmen. Prozesse gegen Hexen sollten bei Zeitmangel zurückgestellt werden, die Bekämpfung von Häresien habe Vorrang. Später verurteilte die Inquisition sogar zeitweise die Hexenprozesse.

 

 

Frühe Neuzeit

Die eigentliche europäische Hexenverfolgung fand in der Frühen Neuzeit vor allem in West- und Mitteleuropa aufgrund von Anklagen gegenüber vermeintlichen Anhängern der so genannten Hexenlehre statt. Bei der europäischen Hexenverfolgung von 1450 bis 1750 (Höhepunkt 1550–1650, Österreich bis 1680) handelte es sich nur zum Teil um eine kirchliche Aktion gegen „Ketzer“, sondern in erster Linie um ein europäisches Hysterie-Phänomen bezüglich Zauberei und Hexerei, das juristisch zur Straftat der Zauberei umgesetzt wurde und zu vielen Verdächtigungen, Denunziationen, öffentlichen Massenprozessen und Hinrichtungen führte. Die tatsächliche Verfolgung geschah, im Gegensatz zur Inquisition, durch Gerichte und in sehr vielen Fällen aufgrund von Denunziationen aus der Bevölkerung.

Michael Hochgeschwender sieht die Ursache von Hexenverfolgungen insbesondere in konfessionellen Gegensätzen und sieht die neuzeitlichen europäischen und die sehr späten Hexenverfolgungen in den USA als gut vergleichbar an. Hexenverfolgungen seien eine geradezu typische Erscheinung im Gefolge konfessioneller Spaltungen; im Gegensatz zum postreformatorischen Mitteleuropa seien sie in Südeuropa kaum oder nur in gemäßigter Form erschienen. In Europa wie in den USA seien konfessionelle Konflikte auch zum Austragen von Familien- und Vermögenskonflikten wie zur Ausschalten von Konkurrenten und unliebsamen Außenseitern genutzt worden.

Besonders während des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) wütete die Hexenverfolgung in Mitteleuropa. Der Krieg und die sogenannte kleine Eiszeit, die allmählich ihrem Höhepunkt entgegenstrebte, hatten die Felder verwüstet, die Häuser zerstört, die Bevölkerung dezimiert; Hunger und Seuchen forderten ihre Todesopfer. Gerade in dieser kriegerischen Zeit verdächtigten viele Leute angebliche „Hexen“ und lieferten sie an die Gerichte aus. Bei den spätesten Verfolgungswellen im 17. Jahrhundert (z. B. Hexenprozesse von Salem) wurden Beschuldigungen durch Kinder in Form einer weitverbreiteten Hysterie ernstgenommen.

Hexenverfolgungen waren dabei Ausdruck von weitverbreiteten Ängsten und Hysterien, die oft gegen den Willen der Obrigkeit wie auch der Kirchen als regelrechte Volksbewegung aufflammten. Bekannte kirchliche Kritiker waren u. a. Johannes Brenz, Johann Matthäus Meyfart, Anton Praetorius, Friedrich von Spee.

Der erste Hexenprozess in Skandinavien fand 1601 in Finnmark statt. Es wurden zwei Männer (in Schweden erstreckte sich die Verfolgung deutlich stärker auf Männer) zum Feuertod verurteilt, weil sie einen königlichen Beauftragten im damaligen Vardøhuslen durch Schadzauber getötet haben sollten. Von 1601 bis 1678 wurden 90 Personen, meist Frauen, verbrannt. Es waren die schwersten Verfolgungen in Norwegen in Friedenszeiten. In den Fischergemeinden Vardø, Kiberg, Ekkerøy und Vadsø wurden in dieser Zeit Teile der weiblichen Bevölkerung ausgerottet. 1617 wurde einigen Frauen vorgeworfen, sie hätten durch Zauberei ein solches Unwetter hervorgerufen, dass 40 Fischer an einem Tag ertrunken seien. Sie wurden verbrannt.

 


Rechtsprechung gegen Hexen

Den Prozessen im Hlg. Römischen Reich lag die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. zugrunde. Gegenüber der mittelalterlichen Rechtspraxis bedeutete dies einen Fortschritt, da die Anwendung der Folter streng reglementiert war und auf Gottesurteile verzichtet wurde. Der Beweis der Schuld galt nur bei einem Geständnis des Angeklagten als geführt, welches ohne Folter wiederholt werden musste. Allerdings wurde die Gerichtsordnung des katholischen Karl V. in evangelischen Ländern nicht vollständig angenommen. Die Gerichtsordnung sah vor, dass Hexerei mit einer Buße für den tatsächlichen Schaden zu bestrafen sei. In evangelischen Regionen wurde diese Vorschrift verschärft, weil Hexerei einen Bund mit dem Teufel darstelle und somit immer des Todes würdig sei.

In Regionen, in denen die katholische Kirche die Oberhand hatte, wie in Italien und Spanien, wirkte sich die Hexenverfolgung weniger stark aus. Anders sah die Situation in den evangelischen Regionen Deutschlands, Skandinaviens und der Schweiz aus.

Der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, ersetzte niemals die weltliche Rechtsprechung. Der Verfasser Heinrich Kramer stellte seinem Werk zwar die päpstliche Bulle Summis desiderantes voran. Sein Dokument fasste die damaligen Vorstellungen von Hexen zusammen und belegte sie mit Dutzenden von Kirchenväter-Zitaten. Das Dokument erreichte aber nie kirchliche Anerkennung und war auch keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen. In dem dritten Teil seines Werkes gab er Empfehlungen zu dem Gerichtsverfahren. Dort definiert der Hexenhammer die Begriffe „Unterbrechung“ und „Fortführung“ der Folter, falls der Angeklagte das Geständnis widerrief. Damit war dieser relative Fortschritt in der Gerichtsbarkeit bereits ad absurdum geführt. Auch der Verzicht auf Gottesurteile wurde auf Seiten der Evangelischen durch die sogenannten Hexenproben aufgehoben, am bekanntesten die Wasserprobe und der Kesselfang, die es auch noch als Gottesurteile gab, sowie als neue Elemente die Wiegeprobe, das Stechen von Muttermalen („Hexenmalen“), das Vorlesen lassen von Jesu Leidensweg etc.

Ein weiteres wichtiges Vorgehen war ein Denunziantenprozess. Denunzianten mussten dem Beklagten nicht offen gelegt werden, was für den „Erfolg“ der Hexenprozesse von Bedeutung war. In der Praxis wurden Appelle an weitere Zeugen der „Verbrechen“ gerichtet, so dass dem ersten Denunzianten weitere folgten. Im Falle einer Verurteilung erhielt der Denunziant ein Drittel des Vermögens des Angeklagten, jedoch mindestens 2 Gulden. Ein bekanntes Beispiel ist der Fall Katharina Kepler. Sie war die Mutter von Johannes Kepler und wurde 1615 auf Grund eines Streites von einer Nachbarin als Hexe bezeichnet. Katharina Kepler wurde über ein Jahr gefangen gesetzt und mit der Folter bedroht, schließlich aber auf Grund der Bemühungen ihres Sohnes freigesprochen.

Die Erzwingung des Geständnisses unter Folter war neben dem Denunziantenprozess eine wichtiges Vorgehen: Angeklagten sollten eingestehen und Reue zeigen sowie Mitverschwörer verraten. So zog ein Hexenprozess gegebenenfalls etliche andere nach sich. Es gibt Hinweise darauf, dass beispielsweise in deutschen Hexenprozessen des 17. Jahrhunderts gezielt Adlige in die Verfolgung einbezogen wurden in der vergeblichen Hoffnung, den Prozesswellen ein Ende zu machen.

 


Verfahren bei Hexenprozessen

Das Verfahren bei Hexenprozessen der Frühen Neuzeit war nach folgendem Muster aufgebaut:

1. Anklage. Oft ging einer tatsächlichen Anklage eine jahrelange Phase des Gerüchtes voraus. Die Anklage konnte auf Grund einer Denunziation erfolgen, die von einer bereits inhaftierten Hexe – möglicherweise unter der Folter – erfolgt war, eine sogenannte Besagung. Selten gestand man vermeintlichen Hexen das Recht auf eine Verteidigung zu.

 

2. Inhaftierung. Gefängnisse im heutigen Sinne gab es in der Frühen Neuzeit noch nicht, deshalb hielt man die Angeklagten in Kellern oder Türmen gefangen. Die heute noch an vielen Orten anzutreffenden Hexentürme waren aber oftmals gar keine reinen Hexentürme, sondern meist allgemeine Gefängnistürme, teils auch einfach nur Türme der Stadtmauern. Zu Beginn des Prozesses wurde die Angeklagte vollständig entkleidet und rasiert (Depilation). Das tat man, damit sie kein „Zaubermittel“ verstecken konnte bzw. um ihre Zauberkraft zu brechen. Dann wurde sie am ganzen Körper nach einem „Hexenmal“ untersucht.

 

3.Verhör. Man unterscheidet in der Regel drei Phasen des Verhörs: die gütliche Befragung, die Befragung mit Vorzeigen und Erklären der Folterinstrumente und die peinliche Befragung, bei der die Folter Anwendung fand.

Gütliche Befragung: Die eigentliche Befragung durch die Richter. Die Fragen waren sehr detailliert, sie umfassten beispielsweise den Geschlechtsverkehr mit dem Teufel, die „Teufelsbuhlschaft“ und Absprachen bzw. Verabredungen mit ihm.

Territion: Gab die Angeklagte kein „Geständnis“ ab, folgte die Territion (dt. Schreckung), d. h., das Zeigen der Folterwerkzeuge und ihre genaue Erklärung.

Peinliche Befragung: Nun folgte das Verhör unter der Folter (die Peinliche Befragung der Angeklagten), was häufig zu einem „Geständnis“ führte. Dabei wurden eventuelle „Schutzvorschriften“ wie die Begrenzung der Folter auf eine Stunde, Pausen während der Folter etc. meist nicht beachtet. Im Rahmen von Hexenprozessen fiel meist die Beschränkung der Folteranwendung auf eine Stunde weg, da man hier von einem crimen exceptum (Ausnahmeverbrechen) ausging, was besondere Härte verlangte. Hierbei kamen u. a. Daumenschraube und Streckbank zum Einsatz. Ebenso galt bei Hexenprozessen oftmals die sonst übliche Regel nicht, dass man einen Angeklagten nur dreimal der Folter unterwerfen dürfe und wenn bis dahin kein Geständnis vorliege, er freizulassen sei. Im Hexenhammer wurde dazu geraten, die verbotene Wiederaufnahme der Folter ohne neue Beweise als Fortsetzung zu deklarieren.

 

4. Hexenproben. Das offizielle Gerichtsverfahren sah keine Hexenprobe vor, ja eigentlich galt ein Verbot ihrer Anwendung. Dennoch griffen viele Gerichte in den verschiedensten Teilen des Deutschen Reiches auf sie zurück. Die Bewertung der Hexenproben war ebenso unterschiedlich wie überhaupt ihre Anwendung. Manchmal galten die Hexenproben als starker Beweis, manchmal als schwacher. Folgende Hexenproben sind die bekanntesten:

—Wasserprobe (auch als Hexenbad bezeichnet)

—Feuerprobe (kam jedoch äußerst selten vor)

—Nadelprobe (hier wurde das sogenannte Hexenmal gesucht)

—Tränenprobe

—Wiegeprobe

 

5. Geständnis. Niemand durfte in der Frühen Neuzeit ohne ein Geständnis verurteilt werden – das galt auch für die Hexenprozesse. Doch aufgrund der Regeln in der Anwendung der Folter war die Wahrscheinlichkeit, ein Geständnis zu erlangen, bei Hexenprozessverfahren um ein Vielfaches höher als bei anderen Prozessen.

 

6. Befragung nach Mitschuldigen (Besagung). Da die Hexen laut der Hexenlehre auf den Hexensabbaten ihre Mitgenossen trafen, mussten sie diese auch kennen. In einer zweiten Verhörphase wurden die Angeklagten nun nach den Namen der anderen Hexen bzw. Hexenmeister befragt, eventuell auch wieder mit erneuter Anwendung der Folter. Dadurch wurde die Liste der Verdächtigen unter Umständen immer länger, da unter Folter immer neue Menschen beschuldigt wurden, ebenfalls Hexen zu sein. Das Resultat waren regelrechte Kettenprozesse.

 

7. Verurteilung.

 

8. Hinrichtung. Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Feuertodes, also der Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde; dies um die Seele zu reinigen. Die „Hexe“ wurde an einen Pfahl inmitten eines Reisighaufens gefesselt, woraufhin der Reisighaufen entzündet wurde. Als Akt der Gnade galt die vorherige Enthauptung, Erdrosselung oder das Umhängen eines Schwarzpulversäckchens um den Hals.

 


Opfer

Obgleich Frauen die Mehrheit (etwa 75 %) der Verfolgten bildeten, gab es Abweichungen in Regionen, wo das Bild des Zauberers traditionell männlich besetzt war. In Island waren beispielsweise 80 % der verfolgten Hexen Männer. Diese Männer wurden als mit einem speziellen Gürtel, der sie in Tiere (Werwölfe) verwandelte, ausgestattete Wesen beschrieben.

Häufig waren es alte und alleinlebende Frauen sowie Personen, die fremd erschienen oder nicht aus dem betreffenden Ort stammten. Der weit verbreitete Aberglaube und die Furcht vor unerklärlichen Dingen war ein Nährboden für die Suche nach einem „Sündenbock“.

Es gab sicher auch Gründe, die Hexenprozesse für persönliche Ziele zu missbrauchen. So machten die Hebammen den Ärzten Konkurrenz, alleinlebende alte Menschen fielen der Gemeinde zur Last und reiche Nachbarn erregten Neid und Missgunst (vgl. Denunziantenprozess). Reale Umstände konnten Ängste auslösen: Die größte Welle der Hexenprozesse Ende des 16. Jahrhunderts fällt mit der so genannten kleinen Eiszeit zusammen. Auch das durch die kaltfeuchte Witterung begünstigte Auftreten von Mutterkorn könnte mit seinen unerklärlichen Krankheiten und Todesfällen Anlass zu Verdächtigungen gegeben haben.

Nach neueren Forschungen und umfangreichen Auswertungen der Gerichtsakten geht man davon aus, dass die Verfolgung in ganz Europa etwa 40.000 bis 60.000 Todesopfer forderte. Etwa 25.000 Menschen wurden auf dem Boden des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, davon in Süddeutschland etwa 9.000, im Thüringer Raum, mit Forschungsstand von 2006, 1.565 bei als niedrig eingeschätzter Dunkelziffer, hingerichtet. 80 % der Opfer waren Frauen. Dazu kam eine hohe Zahl weiterer zu Konfiskation und Haft Verurteilter. Insgesamt soll etwa drei Millionen Menschen der Prozess gemacht worden sein, etwa jeder Fünfzigste wurde hingerichtet. Die früher verbreiteten Zahlen von mehreren 100.000 Todesopfern stützten sich auf Schätzungen und das durch Literatur und Filme verbreitete Bild einer ungezügelten Hexenverfolgung. 1786 veröffentlichte Gottfried Christian Voigt seine – auf falschen Zahlen beruhende – These von neun Millionen hingerichteter Hexen, die zu Propagandazwecken von den Nationalsozialisten wiederaufgegriffen wurde und noch heute in der Literatur aufgegriffen wird.

 


Letzte Hexenprozesse

Als eine der letzten der Hexerei angeklagten Frauen wurde Anna Schnidenwind am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl hingerichtet. Vermutlich fand die letzte Hexenhinrichtung auf Reichsboden 1756 in Landshut statt. Am 4. April 1775 wurde im Stift Kempten im Allgäu Anna Schwegelin wegen Teufelsbuhlschaft als letzte Hexe in Deutschland der Prozess gemacht. Das Urteil des Fürstabt Honorius von Schreckenstein, dem kraft kaiserlichen Privilegs (Campidona sola judicat …) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zustand, wurde aber nicht vollstreckt, da der Fürstabt wenige Tage vor der Vollstreckung befahl, erneut die Ermittlungen aufzunehmen. Der Fall wurde jedoch nicht weiter verfolgt, so dass Anna Schwegelin 1781 im Kemptener Gefängnis eines natürlichen Todes starb.

Noch später, nämlich 1782, wurde als letzte Hexe der Schweiz Anna Göldi in Glarus (Schweiz) hingerichtet, allerdings wurden im Urteil Begriffe wie „Hexerei“ oder „Zauberei“ vermieden. Diesen Prozessen begegnete man in der aufgeklärten Öffentlichkeit Europas allerdings bereits mit Abscheu.

Die letzte überlieferte Hinrichtung einer Hexe in Mitteleuropa fand 1793 in Südpreußen statt. Aber noch 1836 wurde eine vermeintliche Hexe von den Fischern der Halbinsel Hela der Wasserprobe unterworfen und, da sie nicht untersinken wollte, gewaltsam ertränkt.

 


Hexenbulle

Die 1484 von Heinrich Kramer verfasste und von Papst Innozenz VIII. unterzeichnete Hexenbulle Summis desiderantes hatte nur in den katholischen Gegenden dauerhaften Einfluss. Obwohl es sich hierbei um ein Dokument handelt, welches dazu auffordert, ernsthaft die Existenz von Hexen zu überprüfen, sind sich die Historiker einig, dass gerade die Anwendung dieses Dokumentes das Ausbrechen eines Hexenwahns verhindert hat, wie dies in Italien der Fall war, wo sich der Papst durchsetzen konnte. Die Verfolgung von Hexen kam in allen westlichen Kirchen vor. Die katholische Kirche hat die Hexenverfolgung nie bejaht, im Gegensatz zu Luther und Calvin. Nur die Ostkirchen beteiligten sich nicht an der Hexenverfolgung. Die Anzahl der Verurteilten war in den verschiedenen Regionen sehr unterschiedlich. Es gab hierbei Schwerpunkte wie zum Beispiel Skandinavien, Thüringen, das Rheinland, Westfalen, die Niederlande, Mecklenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Gebiete in den USA und das Schweizer Wallis. Um das Jahr 1431 beschreibt der Schweizer Chronist Hans Fründ die Begleitumstände der ab 1428 einsetzenden Hexenverfolgungen im Wallis, mit durchaus kritischem Blick auf das Zeitgeschehen. Aber es gab auch andere Gegenden, wie zum Beispiel das Herzogtum Württemberg, in denen kaum Verfolgung stattfand. In Spanien hat die Inquisition die Hexenverfolgung verhindert. Behauptungen, wie sie im Kulturkampf wieder verbreitet wurden, die Jesuiten hätten zu Hexenverfolgungen angestiftet, wurden schon durch die ausführlichen Untersuchungen der Historiker Johann Janssen und Bernhard Duhr widerlegt.

Ihren relativ hohen Bekanntheitsgrad hatte die Hexenbulle Heinrich Kramer zu verdanken, der sie dem eigentlichen Text des Hexenhammers voran stellte.

Zahlenmäßig lässt sich sagen, „daß protestantische Territorien des Alten Reiches nicht minder, sondern eher mehr daran beteiligt waren“.

 


Hexenhammer

Der 1486 erschienene Hexenhammer, Malleus maleficarum, ersetzte niemals die weltliche Rechtsprechung. Der Verfasser Heinrich Kramer, genannt Institoris, stellte seinem Werk zwar die päpstliche Bulle Summis desiderantes voran. Das Dokument erreichte aber nie kirchliche Anerkennung und war auch keine Grundlage zum kirchlichen Vorgehen.

 


Luthers Haltung zur Hexenverfolgung

Martin Luther war überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.

Die Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (Ex 22,17 LUT) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther zu dieser Stelle hielt. Er verlieh hier seinem Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gab einer Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen recht, was zusätzlich einen allgemeinen frauenfeindlichen Akzent hatte:

 

„Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann … Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder … Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

—Predigt vom 6. Mai 1526, WA 16, 551f.

 

Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen und Landesherren, zum Beispiel Heinrich Julius (Braunschweig-Wolfenbüttel) beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers.

 


Calvin und die Hexenprozesse

Genau wie Luther befürwortete Johannes Calvin die Verfolgung und Hinrichtung von Hexen. Unter Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22,17 LUT erklärte Calvin, Gott selbst habe die Todesstrafe für Hexen festgesetzt. In Predigten tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnen, und wollte sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoßen.

Calvin glaubte, dass Männer und Frauen in Genf drei Jahre lang durch Zauberkünste die Pest ausgebreitet hätten und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten Selbstanschuldigungen für wahr, nachträglichen Widerruf für unwahr. 1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 angebliche Hexen verbrannt.

 


Der Kampf gegen die Hexenverfolgung

Die Kritik an der Hexenverfolgung begann praktisch sofort mit dem Einsetzen der neuzeitlichen Verfolgung. Anfangs gab es vor allem von juristischer und Verwaltungsseite Bedenken gegen das Entstehen einer Sondergerichtsbarkeit neben den staatlichen Justizorganen. Grundsätzliche Kritik am Hexenaberglauben setzte erst später ein.

Einen mäßigenden Einfluss hatte Johann Weyer mit seiner 1563 erschienenen Schrift De praestigiis daemonum („Von den Blendwerken der Dämonen“).

Der reformierte Pfarrer Anton Praetorius hatte sich bereits 1597 als fürstlicher Hofprediger in Birstein für die Beendigung eines Hexenprozesses und Freilassung der Frauen eingesetzt. Er wetterte derart gegen die Folter, dass der Prozess beendet und die letzte noch lebende Gefangene freigelassen wurde. Dies ist der einzige überlieferte Fall, dass ein Geistlicher während eines Hexenprozesses die Beendigung der Folter forderte und durchsetzte. In den Prozessakten heißt es: „Weil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber peinigte alß ist es dißmahl deßhalben underlaßen worden.“ Als erster reformierter Pfarrer veröffentlichte Praetorius unter dem Namen seines Sohnes Johannes Scultetus 1598 das Buch Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht gegen Hexenwahn und unmenschliche Foltermethoden. 1602 fasste er in einer 2. Auflage des Gründlichen Berichtes den Mut, seinen eigenen Namen als Autor zu verwenden. 1613 erschien die dritte Auflage seines Berichtes mit einem persönlichen Vorwort.

Die Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen von Hermann Löher erschien zwar erst 1676 nach dem Ende der härtesten Verfolgungswelle, ist aber insofern von Bedeutung, als der Autor in den 1620er und 1630er Jahren selbst als mehr oder weniger Freiwilliger im Verfolgungsapparat mitgewirkt hatte und erst dadurch zum Verfolgungsgegner geworden war. Insofern bietet er eine Insiderperspektive auf den Prozessverlauf und die dahinterstehenden Machtverhältnisse, die sich bei den anderen Verfolgungsgegnern so nicht findet.

Vor dem Zeitalter der Aufklärung war der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld, Professor an der Universität Alma Ernestina in Rinteln und Verfasser der Schrift Cautio Criminalis (Rechtliche Bedenken wegen der Hexenprozesse) von 1631 war der einflussreichste Autor, welcher die Hexenprozesse angriff. Er war als Beichtvater für die verurteilten Hexen bestellt und gewann im Laufe seiner Arbeit Zweifel über die Hexenprozesse als Mittel, Schuldige zu finden. Aus Angst, als Beschützer der Hexen dargestellt zu werden und somit die Partei Satans zu stärken, veröffentlichte er es anonym. Sein Buch war die Antwort auf das Standardwerk zur Theorie der Hexenlehre seines Rintelner Professoren-Kollegen Hermann Goehausen Processus juridicus contra sagas et veneficos aus dem Jahre 1630.

1635 wandte sich Pfarrer Johann Matthäus Meyfart, Professor an der lutherisch-theologischen Fakultät in Erfurt, mit seiner Schrift „Christliche Erinnerung, An Gewaltige Regenten, vnd Gewissenhaffte Praedicanten, wie das abscheuwliche Laster der Hexerey mit Ernst außzurotten, aber in Verfolgung desselbingen auff Cantzeln vnd in Gerichtsheusern sehr bescheidlich zu handeln sey“ gegen Hexenprozesse und Folter.

Als um 1700 die Hexenverfolgungen bereits selten geworden waren, veröffentlichte der deutsche Jurist Christian Thomasius seine Schriften gegen den Hexenglauben. Er beobachtete, dass die Angeklagten erst „gestanden“, wenn sie die Qualen der Folter nicht mehr aushielten. Auf Grund des Buches De crimine magiae, welches er 1701 zu diesem Thema verfasste, gab König Friedrich Wilhelm den Befehl, die Prozesse zu beenden.

Allerdings war der berühmte Mediziner Friedrich Hoffmann aus Halle noch zu Beginn des 18. Jahrhunderts von der Möglichkeit der Anhexung von Krankheiten durch Hexen in Verbindung mit den übernatürlichen Kräften des Teufels überzeugt.

Der Prozess des Umdenkens vollendete sich in den Zeiten der Aufklärung. Mit dem Abwenden der Rechtspraxis vom Eid und Gottesurteil hin zur Beweisbarkeit führte die Nichtbeweisbarkeit von übernatürlich entstandenem Schaden dazu, dass den Hexerei-Beschuldigungen nicht mehr nachgegangen wird, obwohl Teile der Bevölkerung dies lange weiterhin forderten.

 


Reaktionen der Kirche

Die weltweit einzige offizielle Erklärung einer Kirche zur Hexenverfolgung wurde 1997 von der Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern veröffentlicht. Die deutschen Dominikaner haben explizit die Fehler ihrer Vorgänger bei der Hexenverfolgung benannt; vgl. dazu „Dominikaner und Inquisition heute“ . Ferner hat Papst Johannes Paul II. in seiner Schulderklärung zum Jahr 2000, dem „Mea culpa“, alle mit eingeschlossen, denen von Seite der Kirche Unrecht angetan wurde.

 


Rezeptionsgeschichte

Die Hexenverfolgung wurde sowohl in der historischen Forschung als auch in der politischen Diskussion immer wieder thematisiert. Im preußischen Kulturkampf wurde die katholische Kirche als alleinige Urheberin der Hexenverfolgung beschuldigt und die Opferzahl mit bis zu 9 Millionen deutlich zu hoch angegeben. Im Dritten Reich trieben staatliche und NSDAP-Stellen die Hexenforschung voran. Dabei versuchte man, die Hexen zu Vertretern einer altgermanischen Urreligion zu machen, die von der Kirche bekämpft worden sei. Insbesondere in der SS formierte sich aber eine Gegenposition, der zufolge es sich bei den Hexen um „Volksschädlinge“ gehandelt habe und diese durch einen Männerbund, auf den sich wiederum die SS bezog, ausgerottet worden seien.

Unter dem Vorzeichen des Feminismus wurde das Thema Hexenverfolgung ab 1980 verstärkt aufgegriffen. Heute konzentriert sich die historische Erforschung des Themas vor allem auf landes- und regionalgeschichtliche Ansätze.

Die Bremer Sozialwissenschaftler Gunnar Heinsohn und Otto Steiger haben die Hexenverfolgungen in zwei sehr umstrittenen Büchern als Bevölkerungspolitik gedeutet: zum Zweck der Repopulierung, um die durch die Pestwellen ausgelösten dramatischen Bevölkerungsverluste auszugleichen, hätten Kirche und Staat Geburtenkontrolle kriminalisiert und als erste Maßnahme dieser Politik die weiblichen Experten für Geburtenkontrolle – die Hebammen-Hexen – verfolgen lassen. Sie belegen diese These vor allem mit Zitaten aus Werken, die zur Anleitung der Hexenverfolgung verfasst wurden – dem Hexenhammer sowie aus einem Werk des als Hexentheoretiker geltenden Jean Bodin, La Démonomanie des Sorciers (lat. De Magorum Daemonomania, dt. Vom ausgelasnen wütigen Teuffelsheer). Hexenprozessakten schauten sich Heinsohn und Steiger dagegen nicht im Detail an. Diese Sichtweise hat unter den Frühneuzeit-Historikern keinerlei Zustimmung gefunden.

 


Hexenverfolgung heute

Das Thema Hexen ist im Sinne von Personen, die Schadenszauber ausführen, in vielen Ländern und Kulturen, z. B. in Lateinamerika, Südostasien und vor allem in Afrika, heute noch und wieder hochaktuell. Seit 1960 sind vermutlich mehr Menschen wegen Hexerei hingerichtet oder umgebracht worden als während der gesamten europäischen Verfolgungsperiode. Allein im ostafrikanischen Tansania werden seit den 1990-ern jährlich 100-200 Fälle von Morden an angeblichen Hexen bzw. Zauberern berichtet. In Südafrika bekamen Hexenjagden besonders durch die Comrades, eine Jugendorganisation des ANC, seit Mitte der 1980-er eine starke Bedeutung. Seit der Befreiung stiegen die Hexenjagden in den 1990ern nochmals an, die jährlichen Opferzahlen schätzt man auf mehrere Dutzend bis Hunderte. In Westafrika wurden in den 1970ern Hexen für eine Epidemie verantwortlich gemacht. Anstatt Impfprogramme zu initiieren, ließ die Regierung im Radio Geständnisse alter Frauen verbreiten, dass diese die Gestalt von Waldkäuzen angenommen haben, um die Seelen der kranken Kinder zu stehlen. Derzeit werden insbesondere die Fälle der sogenannten Hexenkinder im Kongo in die Aufmerksamkeit gerückt. Die Aggression gegen Kinder als vermeintliche Verursacher von AIDS und Tod der Eltern nimmt anscheinend zu, aus Nigeria, Benin wie auch Angola sind gleichlautende Berichte zu vernehmen. In einigen Ländern Afrikas – z. B. in Kamerun, Togo, Malawi – ist seit deren Unabhängigkeit eine Gesetzgebung gegen Hexerei wieder eingeführt worden, in nahezu allen afrikanischen Staaten gibt es entsprechende Diskurse. Dies wird als Versuch der Verrechtlichung von Hexenprozessen gewertet, um unkontrollierte Verfolgungen der verdächtigten Personen einzuschränken. Von den meisten Experten wird dieses Ziel als zum Scheitern verurteilt erachtet, darüber hinaus werden elementare Prinzipien des modernen Rechtsstaates missachtet: Der Gerichtssaal kann nur die öffentliche Meinung bedienen, er ist verlängerter Arm des Lynchmobs.

Problematisch ist bei der Aufklärungsarbeit die „Realität der Hexerei“: Weil von Reichen und Mächtigen grundsätzlich angenommen wird, dass sie ihre Macht durch Ritualmorde und Hexerei erlangt hätten, sehen einige in Ritualmorden tatsächlich ein Mittel, zu Macht zu gelangen. Menschlichen Körperteilen und Blut wird eine gewaltige heilende und destruktive Macht zugeschrieben. In Nigeria und Südafrika werden jährlich bis zu hundert Ritualmorde aufgedeckt oder entsprechend zugerichtete Leichen mit fehlenden Genitalien gefunden, was den Hexenglauben nur anfacht.

Weitere Berichte von epidemischen Hexenjagden sind aus Indonesien, Indien, Südamerika und den arabischen Staaten bekannt.

 

—In vielen traditionellen Ethnien des südamerikanischen Tieflandes zählt die Ermordung einer Hexe oder eines Zauberers zur zwingenden Folge einer tödlichen Erkrankung.

—In Indonesien wurden nach der Absetzung Suhartos zwischen Dezember 1998 und Februar 1999 ca. 120 Personen als Hexen ermordet.

—In Indien wurden zwischen 2001 und 2006 400 Menschen im Bundesstaat Assam unter Hexereivorwürfen umgebracht.

—Im Januar 2007 wurden drei Frauen in Liquiçá/Osttimor beschuldigt Hexen zu sein. Die Frauen im Alter von 25, 50 und 70 Jahren wurden ermordet und ihr Haus angezündet. Drei Verdächtige wurden von der UN-Polizei verhaftet. Es ist der erste Fall dieser Art im mehrheitlich katholischen Osttimor.

—In Saudi-Arabien ist 2008 ein Mann wegen Verdachts der Zauberei verhaftet worden. Bei einer Razzia fand man sechs Ringe, weißer Faden, Watte sowie ein Zettel mit Beschwörungsformeln

 


Frühneuzeitliches Hexenverständnis

Zu den Merkmalen einer Hexe gehörten laut der Hexenlehre der frühneuzeitlichen Hexentheoretiker:

 

1. der Hexenflug auf Stöcken, Tieren, Dämonen oder mit Hilfe von Flugsalben

2. Treffen mit dem Teufel und anderen Hexen auf dem sogenannten Hexensabbat

3. der Pakt mit dem Teufel

4. der Geschlechtsverkehr mit dem Teufel (in Gestalt von incubus und succubus, der 
    sogenannten Teufelsbuhlschaft) und

5. der Schadenszauber.


Diese fünf Merkmale bildeten ab etwa 1400 den elaborierten Hexencode.

Für den Schadenszauber spielte die Vorstellung der begrenzten Güter eine Rolle: wenn Ernte, Milchertrag oder sonstiges Gut eines Bauern sinkt, so liegt die Ursache darin, dass jemand durch zauberische Mittel dieses fortgenommen hat.
Frauen, die sich veterinärmedizinisch betätigt hatten, kamen ebenfalls schnell in das Visier der Verfolger, da man davon ausging, sie hätten das Vieh behext und so ihre heilerischen Erfolge erzielt (bzw. im Falle von Mißerfolgen vermutete man sofort, dass die Behandlung lediglich dem Versiegen der Milch etc. dienen sollte).

Vor allem Frauen wurden der Hexerei beschuldigt. Zum Teil war die kirchliche Erbsündenlehre der Grund dafür. Sie legte nahe, dass Frauen besonders empfänglich für die Einflüsterungen des Teufels seien. Der Hexenhammer behauptet, Frauen seien von Natur aus schlecht, und die wenigen guten Frauen seien schwach und den Verführungen des Teufels leichter ausgeliefert; gerade in ihrer Funktion als Hebamme kämen sie mit schlechten Säften in Verbindung, die sie verderben und für die Verführung des Teufels anfällig machten.

Von großer Bedeutung war die Idee einer allgemeinen Hexenverschwörung. Aus der Übertragung von Stereotypen, die man jahrhundertelang den Juden zugeschrieben hatte, bildete sich die Vorstellung einer „Synagoga Satanae” (Synagoge des Satans), später „Hexensabbat” genannt. Man glaubte hier einer orgiastischen Versammlung auf der Spur zu sein, bei der Gott und seine Kirche verhöhnt wurden. Man glaubte, dass die gesamte Existenz des Christentums durch diese „Hexensekte“ bedroht sei.

Somit entstand ein vermischtes Neuverständnis der Hexen. Nicht mehr der Schaden, den die Hexen anrichten, war ihr entscheidendes Merkmal, sondern der Abfall vom Glauben und der damit verbundenen Zuwendung zum Teufel. Nunmehr bildeten sie eine geistliche Gefahr; die Kirche ging gegen ihre abtrünnigen Gläubigen, nach den Grundsätzen des Augustinus von Hippo, mit Zwang und Feuer für ihre Seelenrettung vor.

 


Geographische Verbreitung

Die neuzeitliche Hexenverfolgung konzentrierte sich hauptsächlich auf das Territorium des Heiligen Römischen Reiches, England, die Schweiz, die Niederlande, Lothringen, Schottland und Polen. Historiker führen diese Tatsache auf die relativ schwache Position der Zentralgewalt in diesen Ländern zurück. Spanien, Portugal und Italien blieben vom Phänomen der Hexenverfolgung weitgehend verschont. Einzelfälle sind auch in den amerikanischen Kolonien (Hexenprozesse von Salem) und für Finnland dokumentiert. Im 17. Jahrhundert wurden in der Finnmark fast 140 Hexenprozesse durchgeführt, der erste 1601.

 


Hexen in Skandinavien

Seit frühester Zeit galten die Samen als besonders zauberkundig. Saxo Grammaticus schreibt:

 

„Sunt autem Finni ultimi Septentrionis populi, vix quidem habitabilem orbis terarum partem cultura ac mansione complexi. Acer iisdem telorum est usus. Non alia gens promptiore jaculandi peritia fruitur. Gandibus & latis sagittis dimicant, incantationum studiis incumbunt, veationibus callent. Incerta illis habitatio est, vagaque domus, ubicunque, ferma occupaverint locantibus sedes. Pandis trabibus vecti, conferta nivibus juga percurrunt“

 

„Die Finnen sind ein Volk im äußersten Norden, die einen kaum bewohnbaren Teil des Erdkreises bewohnen und dort das Land bebauen. Der tüchtige Gebrauch der Speere ist bei ihnen üblich. Kein anderes Volk zieht besseren Nutzen aus der praktischen Kenntnis des Speerschleuderns. Sie kämpfen mit schweren und dicken Pfeilen, sie widmen sich der Zauberei, haben Erfahrung in der Jagd. Ihr Wohnsitz ist nicht fest, und ihr Haus ist unstet, wo auch immer, nehmen ihren Wohnsitz in der Wildnis. Auf Reisen laufen sie auf gekrümmten Brettern durch zusammenhängende Bergketten voller Schnee“

—Adam von Bremen

 

und Adam von Bremen schreibt über Olav den Heiligen:

 

„Dicunt eum inter cetera virtutum opera magnum Dei zelum habuisse, ut maleficos de terra disperderet, quorum numero cum tota barbaries exundet, praecipue vero Norvegia monstris talibus plena est. Nam et divini et augures et magi et incantatores ceterique satellites antichristi habitant ibi, quorum praestigiis et miraculis infelices animae ludibrio daemonibus habentur“

„Neben anderen tüchtigen Leistungen soll er Gott mit solchem Eifer gedient haben, dass er aus seinem Lande die Zauberer austilgte, die es in der Welt der Barbaren überall mehr als reichlich gibt, doch ist Norwegen in ganz besonderem Ausmaße voll solcher Teufelswesen. Hier wohnen Wahrsager, Vogeldeuter, Zauberer, Beschwörer und andere Diener des Antichrist, und ihre Gaukeleien und Künste machen die unglücklichen Seelen zum Spielwerk böser Geister“

—Adam von Bremen

 

und über die Samen schreibt er:

 

„Omnes vero christianissimi, qui in Norvegia degunt, exceptis illis, qui trans arctoam plagam circa oceanum remoti sunt. Eos adhuc ferunt magicis artibus sive incantationibus in tantum prevalere, ut se scire fateantur, quid a singulis in toto orbe geratur; tum etiam potenti murmure verborum grandia cete maris in littora trahunt, et alia multa, quae de maleficis in Scriptura leguntur omnia illis ex usu facilia sunt.“

 

„Auch sind alle Bewohner Norwegens gute Christen, mit Ausnahme derer, die fern im Norden am Ozean leben. Die sollen durch Zauberkünste und Beschwörungen über solche Macht verfügen, dass sie sich rühmen, sie wüssten, was jeder Mensch auf der ganzen Erde tut. Auch ziehen sie mit wirksamen Zauberformeln große Walfische aus dem Meere an den Strand, und sie sind gewohnt, noch vieles andere, was man in der Heiligen Schrift von Zauberern liest, mit Leichtigkeit auszuführen.“

—Adam von Bremen

 

Schon in den isländischen Sagas werden Zauberinnen erwähnt. Der Zauber bezog sich in der Regel auf die Herbeiführung schweren Unwetters oder die Herstellung von Kleidung, die kein Schwert durchdringen konnte. Wie die Praktiken vollzogen wurden, wird so gut wie nie geschildert. Eine der ganz seltenen Schilderungen betrifft den Versuch einer zauberkundigen Frau, ihren missratenen Sohn dadurch vor Verfolgung zu schützen, dass sie seine Gegner in Wahnsinn verfallen lassen wollte.

 

„Und als die Brüder herbeikamen, sprach Högni:‚ Was für ein Teufel kommt dort auf uns zu? Ich weiß nicht, was es ist.‘ Thorstein erwiderte: ‚Da kommt Ljot, das alte Weib, und hat sich sonderbar geputzt.‘ Sie hatte sich die Kleider vorn über den Kopf geworfen und ging rückwärts und streckte den Kopf zwischen den Beinen nach hinten. Gräulich war der Blick ihrer Augen, wie sie ihn wie die Trolle zu schießen wussten. Thorstein rief Jökul zu: ‚Jetzt schlag Hrolleif tot. Du hast lange darauf gebrannt.‘ Jökul antwortete: ‚Dazu bin ich gern bereit‘, und hieb ihm den Kopf ab und wünschte ihn zum Teufel. ‚Ja, ja,‘ sagte Ljot, ‚nun war es nahe daran, dass ich meinen Sohn Hrolleif hätte rächen können. Aber die Ingimundssöhne sind gewaltige Glücksmänner.‘ Thorstein antwortete: ‚Warum meinst du das?‘ Sie sagte, sie habe das ganze Land umstürzen wollen, ‚und ihr wäret toll geworden und verrückt draußen bei den wilden Tieren geblieben. Und so wäre es auch gekommen, wenn ihr mich nicht eher gesehen hättet, als ich euch.‘“

—Vatnsdœla saga

 

Als die englische Mystery and Company of Merchant Adventurers for the Discovery of Regions, Dominions, Islands, and Places unknown versuchte, die Nordostpassage nach China zu finden, gab sie den Versuch wegen Packeis und Stürmen auf. Diese Erfahrung führte im 17. Jahrhundert zur Behauptung der Engländer, es gebe eine Hexenplage im Norden. Auf dem Bergrücken Domen bei Vardö wurde 1662 einer der Einstiege in die Hölle identifiziert (ein anderer war der Vulkan Hekla auf Island). Der Berg wurde für den Versammlungsort der Hexen gehalten.

 


Moderner politischer Gebrauch des Hexenbegriffs

—1949: Simone de Beauvoir veröffentlicht „Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau“, in dem sie Hexen als den ältesten und abgegriffensten aller Mythen bezeichnet: Der Mann werde durch „das abgegriffene Vokabular der Feuilletonromane, in denen die Frau als Hexe, als Zauberin beschrieben wird“ angelockt und ausgesaugt. „Die verderbte Hexe stellt die Leidenschaft der Pflicht, den gegenwärtigen Augenblick der Einheit der Zeit entgegen, sie hält den Wanderer der Heimat fern, sie breitet Vergessen über ihn aus“.

—1975: Alice Schwarzer in „Der kleine Unterschied und seine großen Folgen“: Feministinnen sind „Mannweiber“, „Politfurien“ und „Brockenhexen“. „Ich habe sehr schnell versucht, die Markierung als ‚Hexe vom Dienst‘ zu unterlaufen. Aus politischen Gründen, aber auch aus privaten: Eine solche Häme verletzt trotz allen Wissens um die Motive der Geifernden.“

—Elga Sorge schrieb das Manifest der bekennenden Frauenkirche als Hexenkonvent.

—Emma Bonino, Feministin und Politikerin, ehemalige EU-Kommissarin, Angehörige der Radikalen Partei in Italien, wurde vom Papst als Hexe bezeichnet, nachdem sie das Informationszentrum für Sterilisation und Abtreibung gegründet hat.

—In den 1970er Jahren demonstrieren italienische Frauen gegen das Abtreibungsverbot und laufen mit den Worten „Tremate, tremate, le streghe son tornate“ durch die Straße („Erzittert, erzittert, die Hexen sind zurückgekehrt“). Silvia Bovenschen ist die früheste Quelle hierfür; in anderen Quellen datiert man es auf die 60er oder 80er Jahre, auch der Universität Padua zu. Als Orte kursieren Rom, Mailand und die Universität von Padua; als Grund wird teilweise auch der Todesfall einer Frau infolge einer Vergewaltigung genannt.

—1981 gab es in Kassel in der Walpurgisnacht eine Demonstration von Frauen, die sich ebenfalls als Hexen bezeichneten, um aus einer gefühlten Opferrolle auszubrechen.

 


Neue Hexen

Der Hexenbegriff im europäisch-amerikanischen Kulturraum hat eine grundlegende Wandlung erfahren. Durch Margaret Alice Murrays Buch Witch-Cult in Western Europe (Hexen-Kult in Westeuropa) wurde der Hexenbegriff 1921 in einem neuen Konzept der Öffentlichkeit nahe gebracht. Mit der Rezeption der frühen Forschung zu den Hexenverfolgungen (u.a. Jules Michelet: La Sorcière) durch die alternative Szene und die Frauenbewegung, insbesondere der Vorstellung, die Hexen seien eigentlich weise Frauen gewesen, die von den Herrschenden verfolgt wurden, bietet der Hexentopos ein weites Spektrum der Identifikation für das Neuheidentum und die Esoterikszene.

Der Begriff Hexe wird hierbei in positiver Weise neu verstanden. Als Hexe bezeichnen sich heutzutage viele Frauen, die sich unter anderem mit Heilkräutern und den alten europäischen Religionen beschäftigen.

Zu nennen ist hier vor allem die Wicca-Religion, die sich heute als neue Form einer heidnischen Naturreligion der Hexen versteht, in den USA viele Anhänger hat und dort als Religion anerkannt ist. Die Celtic Witches berufen sich speziell auf Wurzeln in der keltischen Mythologie und Religion.

 


Männliche Hexen

Männliche Hexen bezeichnen sich heute manchmal als „Hexe“, auch wenn es ihnen freisteht, sich Hexer, Zauberer oder Hexenmeister zu nennen.

Die weibliche und die männliche Ausprägung entstammen allerdings nicht dem gleichen historischen Ursprung und rufen deswegen auch jeweils andere Assoziationen hervor.

 


Überlieferungen, Sagen, Märchen

Urbilder der Hexenvorstellung sind die Figuren der Medea und der Circe aus der griechisch-römischen Mythologie

Märchen von Hexen finden sich zahlreich in der Sammlung der Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm. Das bekannteste ist wohl das Märchen von Hänsel und Gretel, in dem die Hexe mit allen Merkmalen dargestellt wird, die ihr der Volksglaube angedichtet hat. Dazu gehört insbesondere auch die Bedrohung von Kindern. Unterstützt wurden die beiden von ihrem Bruder Ludwig Grimm, der als Illustrator der ersten Auflage der Hexe ihr typisches Aussehen gab.

Im Harz, wo in der Walpurgisnacht das Treffen der Hexen auf dem Blocksberg (Brocken) vermutet wurde, wird der Hexenglaube als folkloristisches Brauchtum weiter gepflegt.

Im Bereich der schwäbisch-alemannischen Fastnacht wie auch in der tirolischen Fastnacht treten Fastnachtshexen auf, die sich im 20. Jahrhundert vor allem im schwäbisch-alemannischen Raum explosionsartig vermehrt haben. Inwieweit sie sich auf die Hexenverfolgung oder die Märchenhexe zurückführen lassen, ist in der volkskundlichen Forschung nicht ausreichend geklärt. Als Fastnachtsfeuer werden oftmals am Fastnachtsdienstag oder Funkensonntag Hexenpuppen als Symbol der zu Ende gehenden Fastnacht verbrannt. Gerade in jüngerer Zeit führte dies immer wieder zu Diskussionen, da die Kombination Hexe – Scheiterhaufen an die mittelalterlichen Hexenverbrennungen erinnern, auch wenn die Fastnachtsfeuer grundsätzlich damit nichts zu tun haben.

Die literarischen und filmischen Verarbeitungen des Hexenmotivs sind zahllos und reichen von Shakespeares Macbeth bis etwa zum Blair Witch Project. Das traditionelle (Schreckens-)Bild der Hexe lebt in modernen Märchen wie Hexen von Eastwick fort.

Daneben zeigt sich jedoch eine neue Tradition positiver Hexenbilder in der Literatur. Während Die kleine Hexe bei Otfried Preußler (1957) wegen ihrer guten Taten noch zur Außenseiterin wird, kennen heutige Kinderbücher überwiegend „gute“ Hexen (Bibi Blocksberg, Lisbeth, Zilly, Charmed) oder lassen gute und böse Hexen gleichermaßen zu (Harry Potter). Der Begriff der Hexe hat hier seine frühere negative Bedeutung weitgehend eingebüßt.

Ein Beleg dafür, dass die Bedrohung auch von männlichen Akteuren ausgehen konnte, ist das Märchen vom Rumpelstilzchen. Hier wird der mythische Tenor der Märchen besonders deutlich: Es geht im Kern um die Menschenopfer im Glauben der Ackerbauern. Eine durch die Ernte reich gewordene Frau soll ihr Kind als Opfer hergeben. Dies wird im letzten Moment dadurch verhindert, dass das Männchen bei seinem Namen genannt, also erkannt wird.

 


Psychoanalytische Deutung

Der Analytischen Psychologie in der Tradition Carl Gustav Jungs gelten die in Träumen, Sagen, Mythen und Märchen auftretenden Hexen als Ausprägung des nefasten Aspekts des so genannten Mutterarchetyps, also der zerstörenden und verschlingenden Mutter.

 

Berühmte Hexen

 

Authentische Personen

—Die „Kindhexe“ Agatha Gatter

—Die Hexen von Salem (USA). Salem ist bekannt durch die im Jahr 1692 stattgefundenen Hexenprozesse. Dieser Umstand trug der Stadt den Beinamen The Witch City ein.

—Elisabeth von Doberschütz, geborene von Strantz, Ehefrau des früheren Stadthauptmanns von Neustettin Melchior von Doberschütz, wurde am 17. Dezember 1591 vor den Toren Stettins enthauptet und verbrannt.

—Sidonie von Borcke (1548-1620) aus dem Jungfrauenstift Marienfließ wurde am 28. September 1620 vor dem Mühlentor enthauptet und auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

—„Tempel Anneke“, bürgerlicher Name Anna Roleffes, war eine der letzten in Braunschweig verurteilten und dort am 30. Dezember 1663 nach neun Monaten Kerkerhaft und zahlreichen Verhören vor dem Wendentor hingerichteten „Hexen“.

—Hester Jonas, genannt „die Meurer“, wurde 1635 verhaftet, am Hexenstuhl gefoltert und am Heiligen Abend 1635 im Alter von etwa 64 Jahren vor der Windmühle zu Neuss enthauptet und verbrannt. Das vollständige Protokoll des Prozesses ist in Neuss erhalten.

—Anna Göldin, in Glarus im Juni 1782 als letzte Hexe (in der Schweiz) hingerichtet

—Anna Truels, im 18. Jahrhundert auf der nordfriesischen Insel Nordstrand verbrannt

—Theodor Becker

—Angelina Alcott

—Catherine Monvoisin, genannt „La Voisin“, versorgte mit ihrem Pariser Hexenzirkel Madame de Montespan, die Mätresse Ludwigs XIV., und dessen Hofgesellschaft mit Gift und hielt gegen Bezahlung schwarze Messen ab. 1680 wurde sie mit ihren Anhängern an der Place de Grève verbrannt.

—Maria Holl, (* 1549, † 1634), die „Hexe von Nördlingen“, widerstand als eine der ersten Frauen allen Torturen während des 1593/1594 gegen sie geführten Hexenprozesses. Durch ihre Kraft befreite sie die Stadt Nördlingen vom Hexenwahn. Ihre Beständigkeit führte zu Zweifeln an der Richtigkeit von Hexenprozessen und letztlich zum Umdenken von Bevölkerung und Obrigkeit.

—Anna Schnidenwind, geb. Trutt (* um 1688 in Wyhl am Kaiserstuhl; † 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl) war eine der letzten Frauen, die in Deutschland als Hexe öffentlich hingerichtet wurden.

—Margaret Barcley († 1618) wurde als Dame aus einem gutem schottischen Haus in Irvine (Ayrshire) als Hexe vor Gericht gestellt, gefoltert und verurteilt. Sie wurde stranguliert und verbrannt.

—Anne Hendricks († 1571), holländische Hexe wurde 1571 in Amsterdam bei lebendigem Leibe verbrannt.

 

Fiktive Gestalten

—Bibi Blocksberg, Hauptfigur der gleichnamigen Hörspielserie

—Gundel Gaukeley, Nebenfigur aus dem Walt-Disney-Universum

—Madame Mim, Nebenfigur aus dem Walt-Disney-Universum und im Film Die Hexe und der Zauberer

—Sabrina Spellman, Hauptfigur der Fernsehserien Sabrina – total verhext! und Simsalabim Sabrina

—Die kleine Hexe, Hauptfigur im gleichnamigen Roman von Otfried Preußler

—Die Hexe Schrumpeldei von Eberhard Alexander-Burgh

—Bilwis Babelin aus dem Jugendbuch Unter Gauklern von Arnulf Zitelmann

—Nanny Ogg, Oma Wetterwachs und Magrat Knobloch, Figuren aus den Scheibenwelt-Romanen von Terry Pratchett

—Samantha Stephens, Hauptfigur der Fernsehserie Verliebt in eine Hexe

—Willow Rosenberg, eine der Hauptfiguren in der Fernsehserie Buffy – Im Bann der Dämonen

—Prue, Piper, Phoebe, Paige, Hauptfiguren in der Fernsehserie Charmed – Zauberhafte Hexen

—Die Hexe von Blair, Thema des Spielfilms Blair Witch Project

—Will, Irma, Taranee, Cornelia und Hay Lin, Hauptfiguren des Comics und der Fernsehserie W.i.t.c.h.

—Kiki, Hauptfigur aus dem Spielfilm Kikis kleiner Lieferservice

—Hermine Granger, eine der Hauptfiguren der Harry-Potter-Romane

—Prof. McGonagall, Lehrerin aus Hogwarts (Figur der Harry-Potter-Romane)

—Geloë, Figur der Roman-Trilogie Das Geheimnis der Großen Schwerter

—Serafina Pekkala, Nebenfigur der Roman-Trilogie His Dark Materials (Der Goldene Kompass)

—Ursula, Nebenfigur im Film Arielle, die Meerjungfrau

 

Hexenfiguren in anderen Kulturen

—Baba Jaga, Hexe in der (ost)slawischen Mythologie und im Märchen

—Jenny Greenteeth, Flusshexe aus der englischen Folklore

—Ragana, litauische und lettische Hexe

—Yamauba, japanische Berghexe

—Yuki Onna, japanische Schneehexe

 

Hexen und Hexensabbat in der Weltliteratur

—William Shakespeare: Macbeth.

—Johann Wolfgang von Goethe: Walpurgisnachtstraum aus Faust. Der Tragödie erster Teil.

—M. Bulgakow: Der Meister und Margarita.


Quelle: Wikipedia.de

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